Mitglied im VVF kann jeder Verein, welcher im Sinne der Statuten des Verbandes Fasnat betreibt, werden. Für die Aufnahme eines ordentlichen Mitgliedes ist ein schriftliches Ansuchen erforderlich.
Die Aufnahme erfolgt vorerst provisorisch auf einem vom Präsidium festgelegten Zeitraum, der jedoch mindestens eine ganze Fasnatsaison umfassen muss. Während der Probezeit nimmt Das neue Mitglied als Beobachter, jedoch ohne Stimmrecht, an den Veranstaltungen des Verbandes teil und ist vom Mitgliedsbeitrag befreit. Nach Ablauf dieses Jahres erfolgt normalerweise die Aufnahme als ordentliches Mitglied.
Voraussetzung dafür ist, dass die vom Verband auferlegten Pflichten eingehalten werden (siehe Pflichten ).
- Beratung der Mitgliedsvereine in Brauchtumsfragen
Beratung der Mitgliedsvereine in Fragen der organisatorischen Abwicklung von verschiedensten Vorhaben, wie etwa Umzüge, Saalveranstaltungen, Jubiläen, udgl. Service-Leistungen für die Mitgliedsvereine darunter fallen: Schulungen, Tagungen, Seminare für die verschiedensten Belange (Kassier, Musikzugleiter, Gardeleiter, Feuerwerker, Phyrotechnik, Schminkkurse, Conferenciers, Umzugsorganisation, Sitzungsleiter, Rhetorik udgl ) - Sicherung möglichst günstiger Verträge für alle Mitgliedsvereine (Haftpflicht-, Unfallversicherung, AKM udgl )
- Auflage und ständiger Änderung und Ergänzungsdienst einer Verbandsmappe als Handbuch und Nachschlagewerk für Verbandsstatuten, Adressenmaterial, Vergaberichtlinien für Orden, Verbandstag, Landesnarrentag udgl
- Regelmässige Information der Mitgliedsvereine und deren Mitglieder über das Verbandsgeschehen, aktuelle Verbandsangelegenheiten (Beschlüsse), Berichte aus den Vereinsgeschehen und diverse andere Angelegenheiten, welche im Interesse der Mitglieder sind, unter anderem durch das Verbands-Mitteilungsblatt s´Narrablättle - kostenlose Präsentation des eigenen Vereines.
- Kontrolle der Fahrtüchtigkeit von Umzugsfahrzeuge (Narrenfahrzeugpickerl) zur eigenen Sicherheit und um Unfällen nach bester Möglichkeit vorzubeugen
- Pflege der Geselligkeit im größeren Rahmen, wie Durchführung des Landesnarrentages udgl