Das Präsidium des Verbandes Vorarlberger Fasnatzünfte und –gilden bemüht sich möglichst rasch einen Vertreter für detaillierte Gespräche zu benennen. Die Aufnahme erfolgt nach § 5 (2) der Statuten des Verbandes.
(2) Für die Aufnahme eines ordentlichen oder außerordentlichen Mitgliedes ist ein schriftliches Ansuchen erforderlich. Die Aufnahme erfolgt vorerst provisorisch auf einen vom Präsidium festgelegten Zeitraum, der jedoch mindestens eine ganze Fasnatsaison umfassen muss. In dem vom Präsidium festgelegten Zeitraum des provisorischen Mitgliedsstandes wird dem Ansuchenden ein "Pate", welcher vom Präsidium im Einvernehmen mit dem Fasnatrat bestimmt wird, zur Seite gestellt. Dieser "Pate" überwacht die Aktivitäten des provisorischen Mitgliedes und steht diesem mit Rat und Tat zur Seite. Während der Probezeit nimmt das neue Mitglied als Beobachter, jedoch ohne Stimmrecht, an den Veranstaltungen des Verbandes teil und hat keinen Mitgliedsbeitrag zu bezahlen.
Während des provisorischen Mitgliedsstandes kann ohne Angabe von Gründen das Aufnahemansuchen kostenfrei zurückgezogen werden.